Anrechenbare Zahlungen (ANRE)

Definition

Dieser Personalvorgang dient der Berechnung und Erfassung von anrechenbaren Zahlungen.

Verwendung

Der Personalvorgang kann für alle Arten von Anrechnungen verwendet werden, beispielsweise nach:

  • § 53 BeamtVG: Anrechnung eines erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommens

  • § 54 BeamtVG: Anrechnung eines weiteren Versorgungsbezugs

  • § 55 BeamtVG: Anrechnung einer gesetzlichen Rente

Dabei werden die jeweiligen Höchstgrenzen, die die Bezüge nicht übersteigen dürfen, maschinell errechnet.

Für jede Anrechnung stehen Eingabemasken bzw. Infotypen zur Verfügung, in denen anhand der unten aufgeführten Personalteilvorgänge die relevanten Daten hinterlegt werden.